Arten der Einlagerung

Nabelschnurblut

kann entweder als allgemein verfügbare Spende (Fremdspende) von einem unverwandten Spender, für einen bereits erkrankten blutsverwandten Familienangehörigen des Kindes (familiär gerichtete Spende) oder für den Eigenbedarf des Kindes (Eigeneinlagerung) entnommen werden.

Eigeneinlagerung

Für die Eigeneinlagerung werden die anfallenden Kosten von Ihnen, den werdenden Eltern, übernommen. Das hergestellte Transplantat steht Ihnen dann im Bedarfsfall unmittelbar zur Verfügung.
Stammzellen aus Eigeneinlagerung wurden bislang in seltenen Fällen z.B. zur Behandlung bösartiger Tumorerkrankungen (z.B. Retinoblastom, Neuroblastom) eingesetzt. Es ist zu betonen, dass im Fall bösartiger Erkrankungen des Blutes (z. B. Leukämien) unverwandte Stammzellen zur Behandlung eingesetzt werden.

Eine Fremdspende

ist für Sie kostenlos, da diese der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird. Stellt sich eine Übereinstimmung mit einem schwer kranken Menschen heraus, kann die Spende jederzeit über ein Transplantationszentrum abgerufen werden. In diesem Fall profitieren weltweit PatientInnen, die eine Stammzellentransplantation benötigen und auf ein passendes Transplantat warten.

Bei einer familiär gerichteten Spende ist wichtig, dass sie ausschließlich für ein namentlich festgelegtes Familienmitglied (z.B. Geschwisterkind) bestimmt ist und nicht nach Bedarf für irgendein anderes Familienmitglied verwendet werden kann. Eine derartige Spende wird nur im Sonderfall angeboten und ist ganz speziell für diese bereits erkrankte Person bestimmt.

Fremdspenden und familiär gerichtete Stammzellpräparate werden bereits heute weltweit zur Behandlung von Leukämien und anderen erblichen Erkrankungen des blutbildenden Systems erfolgreich eingesetzt und stellen damit eine echte Alternative zur Knochenmarktransplantation dar.