Nabelschnurblut
Das Nabelschnurblut des neugeborenen Kindes bleibt nach der Geburt und der Abnabelung in der Plazenta und der Nabelschnur zurück. Zu diesem Zeitpunkt wird es nicht mehr vom Kind benötigt und wird im Normalfall mit der Nabelschnur in der Klinik entsorgt. Allerdings ist Nabelschnurblut reich an wertvollen Stammzellen, die therapeutisch verwendet werden können.
Vivocell bietet Ihnen die Entscheidungsfreiheit kostenfrei für die Allgemeinheit zu spenden oder für das eigene Kind vorzusorgen.
Nutzen Sie das Potenzial dieser jungen, vitalen Zellen und lassen Sie diese nach der Geburt völlig risikofrei entnehmen.
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Voraussetzungen
für die Nabelschnurblutentnahme
Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut gelten als Arzneimittel und deren Herstellung unterliegt daher strengen rechtlichen Anforderungen.
Um unseren hohen Qualitätsstandards zu entsprechen, ist es erforderlich, dass Sie den Fragebogen zur Familienanamnese sowie die Einverständniserklärung bereits vor der Entbindung sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Lassen Sie sich bei einer Mutter-Kind-Pass Untersuchung dabei unterstützen.
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Für Vivocell steht das Wohl von Mutter
und Kind an erster Stelle.
In manchen Fällen ist die Entnahme von Nabelschnurblut aus medizinischen Gründen nicht möglich. Sie haben vor der Geburt jederzeit die Möglichkeit, von einer geplanten Nabelschnurblutentnahme zurückzutreten. Für Sie entsteht daraus weder ein medizinischer noch finanzieller Nachteil.
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Vivocell kooperiert mit einer Vielzahl von Kliniken
in ganz Österreich und Deutschland.
Rahmenvereinbahrungen und regelmäßige Schulungen des Klinikpersonals stellen Ihre optimale Betreuung sicher.