Kontakt
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Vivocell Biosolutions GmbH & Co KG
Stattegger Straße 60
8045 Graz
Tel. +43 (0)316 722 866 0
Fax +43 (0)316 722 866 199
office(at)vivocell.org
FAQ's
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Was ist Nabelschnurblut?
Nabelschnurblut ist das Blut des neugeborenen Kindes, das nach der Geburt und Abnabelung in der Plazenta und in der Nabelschnur zurückgeblieben ist und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vom Kind benötigt wird. Es wird im Normalfall mit der Nabelschnur in der Klinik entsorgt. Allerdings ist Nabelschnurblut reich an Stammzellen, die therapeutisch genutzt werden können.
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Wofür kann Nabelschnurblut verwendet werden?
Nabelschnurblut kann entweder als allgemein verfügbare Spende (Fremdspende) oder für einen blutsverwandten Familienangehörigen des Kindes (familiär gerichtete Spende) oder für den Eigenbedarf des Kindes (Eigeneinlagerung) entnommen werden. Fremdspenden und familiär gerichtete Stammzellpräparate werden bereits heute weltweit zur Behandlung von Leukämien und anderen erblichen Erkrankungen des blutbildenden Systems erfolgreich eingesetzt und stellen damit eine echte Alternative zur Knochenmarktransplantation dar. Ein familiär gerichtetes, gespendetes Transplantat kann bei schon vorliegender Erkrankung zielgerichtet für die erkrankte Person entnommen werden (z. B. für ein erkranktes Geschwisterkind). Stammzellen aus der Eigeneinlagerung wurden bislang in seltenen Fällen z. B. zur Behandlung bösartiger Tumorerkrankungen eingesetzt.
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Welche Vorraussetzungen muss ich für die Nabelschnurblutentnahme erfüllen?
Aus Nabelschnurblut gewonnene Transplantate gelten als Arzneimittel und deren Herstellung unterliegt daher strengen rechtlichen Anforderungen. Unabhängig davon, ob Sie sich zur Fremdspende, zur familiär gerichteten Spende oder zur Eigeneinlagerung des Nabelschnurbluts entscheiden, darf die Nabelschnurblutentnahme nur von geschultem Personal in unseren Partnerkliniken vorgenommen werden. Darüber hinaus sind vor der Entnahme einige Formalitäten zu erledigen. Um gesetzlichen Richtlinien zu entsprechen und um aus ihrem Nabelschnurblut ein sicheres Arzneimittel herstellen zu können, ist es notwendig, dass Sie den beigefügten Fragebogen zur Familienanamnese sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen und die Einverständniserklärung zur Entnahme, Aufarbeitung, Lagerung und Verwendung des Präparates bereits vor der Entbindung in der Klinik unterschreiben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass in manchen Fällen die Entnahme von Nabelschnurblut aus technischen, medizinischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich ist. Sie haben jeder Zeit die Möglichkeit, von einer Nabelschnurblutspende zurückzutreten, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht.
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Wie wird das Nabelschnurblut entnommen?
Sowohl bei spontaner Entbindung als auch beim Kaiserschnitt wird erst nach der Entbindung und Abnabelung des Kindes das Nabelschnurblut durch Punktieren der Nabelschnurvene entnommen. Dieser Vorgang beeinträchtigt die Geburt in keiner Weise und ist für Sie und das Kind schmerz- und risikofrei. Kurz vor oder nach der Entbindung werden Ihnen zudem ca. 30 ml Blut entnommen. Sowohl das Blut der Mutter als auch das Nabelschnurblut werden auf Infektionskrankheiten wie Hepatitis B, Hepatitis C, Cytomegalie und HIV untersucht. Außerdem werden transplantationsrelevante Gewebemerkmale (HLA-Merkmale, Blutgruppe) bestimmt, um einem potenziellen Empfänger die passende Spende zuordnen zu können. Bei Bedarf werden zu einem späteren Zeitpunkt weitere Testungen (z. B. zu genetischen Erkrankungen) vorgenommen. Dazu werden Untersuchungsproben aus dem mütterlichen Blut und aus dem Nabelschnurblut bei Vivocell zurückgestellt und aufbewahrt. Sollte im Rahmen der durchgeführten Laboruntersuchungen ein Infektionsverdacht aufkommen, wird die Mutter darüber von der medizinischen Leitung der Vivocell umgehend persönlich oder über den von ihr angegebenen Vertrauensarzt unterrichtet und über die weitere Vorgehensweise beraten.
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Was geschieht danach mit dem Nabelschnurblut?
Erfüllt die Spende die erforderlichen Qualitätsanforderungen, wird sie in die Nabelschnurblutbank transportiert und dort verarbeitet. Dabei werden die Stammzellen von den übrigen Blutbestandteilen getrennt und anschließend für eine Langzeitlagerung tiefgefroren (kryokonserviert). Der gesamte Verarbeitungsprozess unterliegt dabei strengen Qualitätskontrollen. Wir stellen sicher, dass die Transplantate immer dem neuen Stand von Wissenschaft und Technik gemäß hergestellt und eingelagert werden. Ungeeignete Spenden, die Blutbestandteile, die nicht unmittelbar zur Herstellung des Transplantates benötigt werden, sowie fehlerhafte Produkte werden entsorgt.
- Stammzellen zur Eigeneinlagerung werden von uns in Ihrem Auftrag gelagert und ausschließlich Ihrem Kind zur Verfügung gestellt.
- Stammzelltransplantate aus Fremdspenden werden anonymisiert in einer weltweiten Spenderdatei verwaltet und somit allen potenziellen Empfängern zugänglich gemacht. Mit einer Spende verzichten Sie daher auf alle Rechtsansprüche zur Eigennutzung und erkennen an, dass im Bedarfsfall ein Zugriff unter den gleichen Bedingungen möglich ist, wie er für andere Patienten gilt. Jede anderweitige Nutzung ihrer Spende (z.B. für Qualitätskontrollen oder Validierungen) erfordert Ihre gesonderte und ausdrückliche Zustimmung.
- Die familiär-gerichtete Spende ist direkt für ein erkranktes Familienmitglied bestimmt. Es ist wichtig, dass die Spende wirklich nur für ein namentlich festgelegtes Familienmitglied (z.B. Geschwisterkind) bestimmt ist und nicht je nach Bedarf für irgendeinen Familienangehörigen verwendet werden kann.
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Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?
Bitte haben Sie Verständnis, dass zur Beurteilung der Spendereignung sowohl Ihre als auch familiäre Angaben benötigt werden, die die Privatsphäre berühren. Bei Bedarf kann auch eine Einsicht in die klinischen Schwangerschafts- und Geburtsunterlagen notwendig sein. Alle in Zusammenhang mit Ihrer Nabelschnurblutspende erhobenen Daten und Befunde werden unter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und können ausschließlich von Vivocell oder bei Inspektionen von behördlicher Seite eingesehen werden. Die einzige Ausnahme bilden die rechtlichen Meldepflichten von bestimmten Infektionskrankheiten (wie z.B. Tollwut). Die transplantationsrelevanten Daten einer Fremdspende (Blutgruppe, HLA) werden anonymisiert an nationale und internationale Register und Transplantationszentren übermittelt. Wir sind dazu verpflichtet, eine künftige Verbindung mit der Mutter und/oder Familie des Kindes bzw. dem Vertrauensarzt auch über den Zeitpunkt der Nabelschnurblutspende hinaus zu sichern. Bevor Ihre Spende transplantiert wird, werden wir zu Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie noch einmal zu Ihrem Gesundheitszustand und dem Ihres Kindes befragen. Dies dient der nachträglichen Sicherung der Qualität und dient dem Ausschluss von Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der Spende noch nicht bekannt waren.